Satzungsgemäß besteht der Aufsichtsrat aus mindestens drei Mitgliedern, die von der Vertreterversammlung für drei Jahre gewählt werden. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht, berät und fördert den Vorstand in seiner Geschäftsführung. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat sechs Mitglieder an, deren Rechte und Pflichten durch das Genossenschaftsgesetz und die Satzung bestimmt werden. | |
Gabriele Andert | Michael Grubert |
Philipp Bischoff | Jens Posinski |
Thomas Hoch | Bernhard Beckendorf |