Hinweis zur Mitgliedschaft in der GBSt: Wir können neue Mitglieder nur in Verbindung mit der Anmietung einer Genossenschaftswohnung aufnehmen. Eine Warteliste für interessierte Nichtmitglieder führen wir nicht. Es ist prinzipiell nicht möglich, vorsorglich Mitglied der Genossenschaft zu werden, um dadurch einen späteren Anspruch auf eine Wohnung gemäß unseren Vergaberichtlinien zu erhalten. Der Erwerb der Mitgliedschaft ist immer nur in Verbindung mit einem Dauernutzungsvertrag für eine Wohnung der GBSt möglich.
Pünktlich zu Ostern ist in dieser Woche die neue Ausgabe unseres Mitgliedermagazins erschienen. Wir wünschen viel Freude beim Lesen und frohe Ostertage.
Dann schauen Sie doch mal in unsere Stellenangebote. Vielleicht ist etwas für Sie dabei.
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