Jede Person erhält zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren eine 11-stellige Identifikationsnummer. Sie ändert sich bei Umzug und Heirat nicht. Die Nummer bleibt der Person lebenslang zugeordnet. Sie enthält keine Information über Sie oder das zuständige Finanzamt. Die Nummer ist Voraussetzung dafür, den Einsatz von elektronischer Datenverarbeitung verbessern und wirtschaftlicher gestalten zu können.
Wir führen derzeit nur Telefonsprechstunden an jedem Montag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie an jedem Mittwoch von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr durch. An gesetzlichen Feiertagen finden keine Sprechzeiten statt.
Einen Überblick über unsere Wohnanlagen finden Sie HIER.
Bei der GBSt sind alle willkommen, jedoch werden neue Mitglieder nur aufgenommen, wenn von diesen eine Wohnung angemietet wird.
Das Eintrittsgeld beträgt 30,00 EUR und ist einmalig zu entrichten. Diese Gebühr wird erhoben, um die Verwaltungskosten abzudecken.
Die Höhe eines Genossenschaftsanteils beläuft sich derzeit auf 160.00 EUR. Die Mindesteinlage sind zwei Genossenschaftsanteile. Die tatsächliche Anzahl der Genossenschaftsanteile ist abhängig von der Baualtersklasse des zu beziehenden Wohnhauses.
Im Genossenschaftsgesetz sowie in der Satzung ist festgelegt, dass jeder gewählte Vertreter bei der Vertreterversammlung eine Stimme hat.
Die Frage der Nachschusspflicht wird in §19 unserer Satzung geregelt. Dort heißt es:
(1) Die Mitglieder haften der Genossenschaft mit den beiden Geschäftsanteilen. Sie haben beschränkt auf die Haftsumme Nachschüsse zur Insolvenzmasse zu leisten. Die Haftsumme beträgt 320,00 EUR. Bei der Übernahme weiterer Anteile tritt eine Erhöhung der Haftsumme nicht ein.
Die Bedingungen für die Kündigung einer Mitgliedschaft sind im §7 (2) unserer Satzung festgelegt.
Die Kündigung findet nur zum Ende eines Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens zwei Jahre vorher schriftlich erfolgen.
Freie Wohnungen werden auf unserer Internetseite sowie in unseren Schaukästen veröffentlicht. Bei Interesse muss zunächst eine Wohnungsanfrage per Fragebogen an wohnungsbewerbung@gbst.de geschickt werden. Aufgrund der Vielzahl an eingehenden Anfragen können allerdings nicht alle Wohnungsanfragen berücksichtigt werden. Auch können wir keine Auskünfte zum Zwischenstand einzelner Anfragen erteilen. Wir kontaktieren nur diejenigen, denen wir einen Besichtigungstermin anbieten können.
Satzungsgemäß werden Genossenschaftsmitglieder bei der Wohnungsvergabe bevorzugt behandelt. Für Nichtmitglieder ist im Zuge der Anmietung einer Genossenschaftswohnung der Erwerb einer Mitgliedschaft zwingend erforderlich.
Eine unserer Servicewohnungen für Ihre Übernachtungsgäste können Sie nur anmieten, wenn Sie bei uns Genossenschaftsmitglied sind.
In einem Notfall finden Sie alle Telefonnummern unserer zuständigen Firmen auf dem Notfallplan im Eingangsbereich Ihres Treppenhausaufganges.
Ja, die entsprechenden Antragsformulare finden Sie HIER.
Grundsätzlich ist der Mieter zur Entfernung der von ihm eingebauten Dinge bzw. auch zum Rückbau der von ihm aus der Wohnung an bauseitigem Genossenschaftseigentum entfernten Gegenstände verpflichtet.
Die Entrichtung der Dauernutzungsgebühr kann über eine Einzugsermächtigung oder einen Dauerauftrag erfolgen.
Eine Einzugsermächtigung erteilen Sie dem Zahlungsempfänger - in diesem Fall der GBSt. Die monatlich zu zahlende Dauernutzungsgebühr wird durch uns von Ihrem Bankkonto eingezogen. Evtl. Gutschriften oder Nachzahlungen werden automatisch verrechnet.
Den Dauerauftrag / Abuchungsauftrag erteilen Sie nicht dem Zahlungsempfänger, sondern Ihrer ausführenden Bank.
Die monatlich zu zahlende Dauernutzungsgebühr ist lt. Dauernutzungsvertrag am 3. Werktag fällig.
Als Werktage gelten grundsätzlich Montag bis Samstag. Eine Ausnahme besteht, wenn diese auf einen gesetzlichen Feiertag fallen.
Diese muss bis spätestens zum 31.12. des Folgejahres zugestellt sein. Wir sind natürlich bemüht, die Abrechnung früher zu erstellen und zu versenden.
Hierzu möchten wir Sie bitten, die ausführlich aufgeführten Informationen und Zahlungskriterien in der Ihnen vorliegenden Betriebskostenabrechnung (Seite 3) zu beachten.
Sollten Sie jährlich eine Einkommenssteuererklärung abgeben, können die in der Betriebskostenabrechnung
und in der Abrechnung von Techem ausgewiesenen Kosten gem. $ 35a EStG in Ansatz gebracht werden.